Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) informieren mit einem neuen Flyer gemeinsam zum Thema „Rauchen und Mundgesundheit“. Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er hilfreiche Informationen zu einem Rauchstopp. Raucherinnen und Raucher können den Flyer online beim DKFZ und der BZÄK abrufen.
Die Mundhöhle ist ein Tor zum Körper. Der Rauch jeder einzelnen Zigarette – und damit auch die gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe – passiert dieses Tor, lagert sich auf Zähnen, Zunge und Mundschleimhaut ab und hat dadurch großen Einfluss auf die Mundgesundheit. Viele Erkrankungen im Mundraum treten bei Rauchenden häufiger auf und zahnärztliche Behandlungen sind deutlich weniger erfolgreich. „So haben Raucherinnen und Raucher ein bis zu sechsfach erhöhtes Erkrankungsrisiko für Krebs im Mundraum und sie leiden wesentlich häufiger unter entzündlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates, an sogenannten Parodontalerkrankungen“, so Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer. „Kurz gesagt: Rauchen schadet der Mundgesundheit!“
Nach einem Rauchstopp gehen Zahnverfärbungen deutlich zurück. Geschmacks- und Geruchssinn verbessern sich und bestehender Mundgeruch nimmt ab. Das Risiko für Karies, Parodontitis und Zahnverlust sinkt deutlich. Rauchfrei heilen Wunden im Mund besser und Implantate heilen erfolgreicher in den Kiefer ein. „Wer mit dem Rauchen aufhört, senkt das Risiko, an Mundkrebs zu erkranken“, sagt Prof. Dr. Ute Mons, Leiterin der Abteilung Primäre Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums. „Nach fünf rauchfreien Jahren hat es sich halbiert.“ Rauchstopp lohnt sich!
Mit dem Rauchen aufzuhören, verbessert nicht nur die Mundgesundheit, sondern erhöht die Lebensqualität und senkt das Risiko für verschiedene Krebsarten, vor allem Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen und eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Exrauchende fühlen sich körperlich insgesamt wohler und leistungsfähiger.
Der Infoflyer ist online abrufbar unter „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“:
https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/Infografiken_und_Faltblaetter/2024_Faltblatt_Rauchfrei-fuer-Ihre-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/rauchen_mundgesundheit_faltblatt.pdf
Ausführliche Informationen zu Rauchen und Mundgesundheit finden Sie unter:
https://www.dkfz.de/de/krebspraevention/Downloads/pdf/FzR/FzR_2024_Rauchen-und-Mundgesundheit.pdf
https://www.bzaek.de/praevention/rauchen-und-mundgesundheit.html
Ob Rechtsanwaltskanzlei, Arzt- oder Zahnarztpraxis – Finanzinvestoren haben Freiberuflerpraxen als Renditeobjekte ausgemacht. Dabei steht es außer Frage, dass das erklärte Ziel eines Finanzinvestors – die Gewinnmaximierung – Einfluss auf die Organisation und die Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft haben kann. Überzogene Renditeerwartungen führen oft dazu, dass die Interessen der Mandanten, Kunden oder gar Patienten hintenangestellt werden, um die Gewinne zu steigern.
Aus diesem Grund hat sich der deutsche Gesetzgeber entschlossen, Rechtsanwaltsgesellschaften einem Fremdbesitzverbot zu unterwerfen. Dieses untersagt es der Anwaltschaft, reine Kapitalinvestoren in ihre Kanzleien zu holen. Damit soll die anwaltliche Unabhängigkeit gestärkt und die anwaltliche Berufsausübung vor Einflussnahme von Investoren auf die Mandatsführung und -auswahl unter Rentabilitätsgesichts-punkten geschützt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat diese Regelung nun einer kritischen Prüfung unterzogen. In seinem mit Spannung erwarteten Urteil vom 19.12.2024 (C-295/23) hat das Gericht jetzt festgehalten:
Ein Mitgliedstaat darf die Beteiligung reiner Finanzinvestoren am Kapital einer Rechtsanwaltsgesellschaft verbieten. Eine solche Beschränkung der Niederlassungsfreiheit und des freien Kapitalverkehrs sei durch das Ziel gerechtfertigt, zu gewährleisten, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihren Beruf unabhängig und unter Beachtung ihrer Berufs- und Standespflichten ausüben könnten, so das Gericht.
Damit stützt der EuGH die auch von der Zahnärzteschaft wiederholt erhobene Forderung, auch den Schutz der Patientinnen und Patienten vor der Einflussnahme durch Finanzinvestoren gesetzlich sicherzustellen.
Dazu sagte der Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Konstantin v. Laffert: „Es ist und bleibt ein nicht zu erklärender Widerspruch: Zur Sicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit hat der Gesetzgeber Regeln geschaffen, aber dort, wo es um unser höchstes Gut Gesundheit geht, lässt sich die Politik von der irrigen Hoffnung tragen, der Markt würde es schon richten.“
Der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Martin Hendges, sagte: „Der Einwand mancher Politiker und Investoren, eine Reglementierung der Investorenbeteiligung an Zahnarztpraxen sei verfassungs- oder europarechtswidrig, ist mit der Entscheidung des EuGH nun endgültig vom Tisch. Wir fordern die Parteien der zukünftigen Regierungskoalition erneut auf: Nehmen Sie endlich den Schutz der Patientinnen und Patienten in Ihre Programme auf und schützen Sie die zahnärztliche Unabhängigkeit durch Regulierung der Investoren in der Zahnheilkunde!“
Die BZÄK und die KZBV haben dazu Vorschläge aus dem Bereich des SGB V und des Zahnheilkundegesetzes auf den Tisch gelegt. Nun wird es Zeit, endlich zu handeln, um den Patientenschutz und die gewachsenen Strukturen eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter mit Füßen zu treten.
23 Gramm Zucker nehmen Menschen in Deutschland pro Tag im Durchschnitt über Softdrinks zu sich. Cola, Limo & Co. liegen voll im Trend. Mit hippen Etiketten und ungewöhnlichen Rezepturen sind sie vor allem bei jungen Menschen beliebt. Aber nicht nur Zucker gefährdet die Gesundheit, sondern auch die in Softdrinks enthaltenen Säuren. Die Initiative proDente macht anlässlich des Tags der gesunden Ernährung auf die Auswirkungen von Softdrinks auf die Zahngesundheit aufmerksam.
Viele Menschen wissen, dass zuckerhaltige Getränke ungesund sind. Ein hoher Konsum kann zu Übergewicht oder Diabetes führen. „Die Gefahren von Softdrinks für die Zahngesundheit werden oft jedoch unterschätzt“, mahnt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Zucker und Säuren aus Erfrischungsgetränken können sowohl zu Karies als auch zu Zahnschmelzerosionen führen.“
Zucker als Hauptverursacher von Karies
Der pro-Kopf-Verzehr von Zucker liegt in Deutschland bei etwa 35 Kilogramm pro Jahr. Das ist mehr als doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen. Dabei stammt sogar mehr Zucker aus Getränken als aus Süßwaren. Im Durchschnitt enthält ein Glas Softdrink (250 ml) sechseinhalb Zuckerwürfel. „Kariesbakterien wandeln Zucker aus den Getränken in zahnschädigende Säuren um“, erläutert Dr. Romy Ermler, Vorstandsvorsitzende der Initiative proDente e.V. und Vizepräsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK). „Die Säuren lösen Mineralien aus dem Zahnschmelz und entkalken ihn. Langfristig kann ein Defekt an der Zahnoberfläche, also eine Karies, entstehen.“
Säurehaltige Getränke schädigen Zahnschmelz direkt
In vielen Softdrinks ist nicht nur Zucker enthalten, sondern auch Säure. Diese kann die Zähne direkt schädigen. Denn Säuren lösen Mineralstoffe wie Kalzium und Phosphat aus dem Schmelz. Durch den häufigen Verzehr säurehaltiger Erfrischungsgetränke kann so der schützende Zahnschmelz dünner werden. Die Krux: Einmal stark geschädigt, kann der menschliche Körper Zahnschmelz nicht neu bilden. Als Folge sind die Zähne sensibler und können bei z.B. Heißem oder Kaltem empfindlich schmerzen. Auch haben Kariesbakterien leichteres Spiel.
Cola, Limo & Co.: Tipps für gesunde Zähne
Die Verbindung zwischen endodontischen Erkrankungen und koronaren Herzerkrankungen (KHK) rückt zunehmend in den Fokus der Forschung. Studien zeigen, dass Patienten mit apikaler Parodontitis ein 1,4- bis 5-fach erhöhtes Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen aufweisen. Obwohl ein direkter Kausalzusammenhang bislang nicht belegt ist, verdeutlichen die Daten die Bedeutung einer erfolgreichen endodontischen Therapie – nicht nur für die orale, sondern auch für die systemische Gesundheit.
Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) hat zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) den aktuellen Forschungsstand zum Thema im Format der „Kompaktempfehlung“ kurzgefasst veröffentlicht.
Endodontische Behandlungen senken systemische Risikofaktoren
Eine apikale Parodontitis ist mit erhöhten Konzentrationen von Entzündungsmarkern im Blutplasma und gesteigertem oxidativem Stress verbunden. Diese Faktoren tragen zur Entwicklung von arteriosklerotischen Gefäßveränderungen bei, die letztlich eine KHK begünstigen können. Erfolgreiche Wurzelkanalbehandlungen oder Revisionen, die die endodontische Infektion eliminieren, führen nachweislich zu einer:
• Normalisierung systemischer Entzündungsmarker und Rückgang des oxidativen Stresses.
• Reduzierung des KHK-Risikos um bis zu 84 Prozent im Vergleich zu unbehandelten endodontischen Infektionen.
• Verminderung des Sterberisikos aufgrund einer KHK um bis zu 49 Prozent im Vergleich zu unbehandelten endodontischen Infektionen.
Der Präsident der DGET, Prof. Dr. Edgar Schäfer aus Münster, betont in diesem Zusammenhang: „Es ist bekannt, dass durch eine erfolgreiche Wurzelkanalbehandlung die erhöhten Serumkonzentrationen wieder auf die Normwerte reduziert werden können.“
Gemeinsame Risikofaktoren und klinische Relevanz
Eine KHK und eine apikale Parodontitis teilen viele Risikofaktoren, darunter ungesunde Lebensgewohnheiten wie Alkohol- und Nikotinkonsum, fettreiche Ernährung sowie systemische Erkrankungen wie Diabetes mellitus Typ 1 oder Hypertonie. Patientinnen und Patienten sollten als wichtiger Beitrag zur Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen routinemäßig über diese Zusammenhänge aufgeklärt werden.
Kompaktempfehlungen der DGZMK
Die Kompaktempfehlungen der DGZMK und ihrer wissenschaftlichen zahnmedizinischen Fachgesellschaften sind ein praxisnahes Format, das Zahnärztinnen und Zahnärzten evidenz- und konsensbasierte Entscheidungshilfen bietet. Sie wurden entwickelt, um bei einzelnen Fragestellungen schnell und unkompliziert Orientierung im „Kitteltaschenformat“ zu geben, ohne den zeitaufwendigen Leitlinienprozess durchlaufen zu müssen.
Die Empfehlungen basieren auf der bestverfügbaren Evidenz und werden vor der Veröffentlichung von der DGZMK und der beteiligten Fachgesellschaft geprüft und verabschiedet. Sie sind nicht rechtlich bindend und sollten immer individuell im jeweiligen Patientenfall abgewogen werden. Weitere Kompaktempfehlungen der DGZMK und ihrer Fachgesellschaften finden Sie unter: https:// www.dgzmk.de/kompaktempfehlungen
Bildunterschrift: Wurzelfüllung eines oberen Backenzahns auf dem Röntgenbild
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